Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.