Rund 35 Asbest-Schutzanzüge hat Zimmerer Fred Huber an das St. Elisabeth Klinikum in Straubing gespendet. Denn Schutzkleidung ist in Krankenhäusern aktuell rar wegen der Corona-Situation. Deshalb bittet Huber auch andere Zimmerer-Betriebe darum, ihre übrigen Asbest-Anzüge oder Schutzmasken zu spenden!
Bereits seit 1. April 2020 gilt ein höherer Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Darauf sollten Zimmerer-Betriebe bei ihren aktuellen Gehaltsabrechnungen achten. Hier lesen Sie nochmals, wie die Lohnsteigerungen konkret aussehen.
Ein Online-Seminar mit dem Titel "Liquiditätsplanung zur Beantragung von staatlichen Corona-Finanzhilfen" bietet der Landesinnungsverband ab 7. April 2020 an. Referentin Elke Limmer zeigt unter anderem, wie sich alternative Corona-Szenarien auf die Liquidität auswirken. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Aktuell bekommen Unternehmer bundesweit unseriöse Fake-Mails von der Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Auch in Bayern sind bereits einige Mitgliedsbetriebe betroffen. Die Arbeitgeber werden aufgefordert hochsensible Angaben zu Personen, dem Unternehmen und den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wir dürfen alle Mitgliedsbetriebe auffordern, auf keinen Fall auf diese Fake-Mail zu antworten und sie sofort zu löschen. Wo Sie Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie hier.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) teilt mit: Bayern hat die Soforthilfe des Freistaates und des Bundes zu einem Antragsverfahren zusammengeführt. Wir stellen ausgewählte Informationen der vbw zur Verfügung. Wichtig: Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten gibt es keine Vermögensprüfung. Hier gelangen Sie zum Merkblatt "Soforthilfe Corona der Bayerischen Staatsregierung" unter Corona-Informationsdienst, Liquide bleiben.
Für Azubis im 2. und 3. Lehrjahr entfällt derzeit die Berufsschule, sie müssen in den Betrieb. Aber was ist mit BGJ-lern: Dürfen sie ein Praktikum beim zukünftigen Ausbilder machen? Und wie sieht es aktuell mit Schnupperlehren aus? Diese Fragen beantwortet der Landesinnungsverband in einem Merkblatt, unter Corona-Informationsdienst und "Basiswissen für Unternehmer".
Wegen der aktuellen Corona-Situation gewährt die SOKA-BAU/UKB ihren Mitgliedern einige Beitragserleichterungen. Hier lesen Sie, welche Hilfsmaßnahmen gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft beschlossen wurden. Unter anderem berechnet die SOKA-BAU/UKB für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen.
Die schriftliche Gesellenprüfung ist für 22. Juni 2020 angesetzt. Damit sich Zimmerer-Azubis darauf vorbereiten können, hat der Landesinnungsverband die komplette Gesellen- und Zwischenprüfung 2019 online gestellt. Außerdem wurde das BGJ-Handout für Azubis überarbeitet, die das Berufsgrundbildungsjahr überspringen.
In Zeiten von Corona gelten für Baustellen und die Fahrt dorthin bestimmte Regeln. Die BG Bau hat dazu eine Handlungshilfe erstellt, sie ist für Innungsmitglieder im internen Bereich zu finden unter Corona-Informationsdienst. Dort wird auch erklärt, wann Kurzarbeitergeld angefordert werden kann, wie Sie eine Behinderungsanzeige machen und eine Corona-Soforthilfe bei der Staatsregierung beantragen.
Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen ab 21. März um null Uhr angeordnet. Damit Zimmerer weiterhin zu ihren Arbeitsorten fahren dürfen, müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung dabei haben. Diese können Innungsmitglieder hier im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst herunterladen.